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Übach-Palenberg · Kreis Heinsberg · Nordrhein-Westfalen
Kostenloser Rechner
Berechnen Sie die jährliche Grundsteuer nach dem Modell Ihres Bundeslandes – Flächen-Lage-Modell in Niedersachsen, Bundesmodell in Bremen.
Die Rechnung ist bundesweit dieselbe; was Übach-Palenberg unterscheidet, zeigen die amtlichen Zahlen weiter unten. Übach-Palenberg liegt im Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen. Den Bodenrichtwert ermittelt der Gutachterausschuss dieses Kreises nach § 193 BauGB. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % des Kaufpreises.
Unser Tätigkeitsgebiet
Bewertung, Vermarktung und Besichtigungen übernehmen wir persönlich vor Ort, und das können wir nur dort, wo wir zu Hause sind. Für Übach-Palenberg bietet Ihnen diese Seite, was ohne Ortstermin geht:
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Berechnet nach dem Flächen-Lage-Modell (§§ 2, 4, 5, 6 NGrStG): Grundstücksfläche × 0,04 €/m² und Gebäudefläche × 0,50 €/m², jeweils multipliziert mit dem Lage-Faktor (Bodenrichtwert ÷ Durchschnittsbodenwert der Gemeinde, hoch 0,3, auf zwei Nachkommastellen abgerundet). Auf den Gebäudeanteil wird bei Wohnnutzung die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. Ermäßigungen für Baudenkmale und geförderten Wohnraum (§ 6 Abs. 2 bis 4 NGrStG) werden nur auf Antrag gewährt und sind hier nicht berücksichtigt. Schätzung – maßgeblich ist allein der amtliche Bescheid.
Amtliche Zahlen
Amtliche Zahlen für Übach-Palenberg, Stichtag des Zensus 2022.
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, „Zensus 2022, Regionaltabellen Bevölkerung sowie Gebäude und Wohnungen (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0)“, Stand 15. Mai 2022
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