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Im Zugewinnausgleich zählt der Wert einer Immobilie an zwei Stichtagen: zu Beginn des Güterstands und bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Welche Werte gebraucht werden und wie sie belegt werden.
Für das Endvermögen im Zugewinnausgleich zählt der Wert an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird
§ 1384 BGB in Verbindung mit § 1376 BGB
Die Lage
Im gesetzlichen Güterstand wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen: der Zuwachs, den jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Eine Immobilie geht mit ihrem Wert am Stichtag des Endvermögens in die Rechnung ein und, wenn sie zu Beginn der Ehe schon da war, auch mit ihrem damaligen Wert. Der Stichtag ist nicht der Tag der Scheidung, sondern der Tag, an dem der Scheidungsantrag rechtshängig wird – mit seiner Zustellung an den anderen Ehegatten.
In dieser Reihenfolge
Das Anfangsvermögen zählt zum Beginn des Güterstands, meist der Heirat; das Endvermögen zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§§ 1376, 1384 BGB).
Für den Anfangswert braucht es einen Blick zurück auf die damaligen Verhältnisse; alte Kaufverträge und Unterlagen helfen dabei.
Wertentwicklungs-Rechner öffnenAuch Verbindlichkeiten werden zu beiden Stichtagen bewertet (§ 1376 Abs. 3 BGB). Ein Kredit auf dem Haus mindert den Zugewinn.
Einigen sich beide nicht, kann das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen. Eine vorherige Markteinschätzung hilft, sich ohne diesen Weg zu einigen.
Häufig übersehen
Was ein Ehegatte während der Ehe geschenkt bekommt oder von Todes wegen erwirbt, wird seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Eine spätere Wertsteigerung dieses Vermögens kann trotzdem Zugewinn sein.
Maßgeblich ist der Wert am Stichtag, nicht ein späterer Verkaufspreis.
Nutzt einer die Ehewohnung nach der Trennung allein, kann der andere eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit das der Billigkeit entspricht (§ 1361b Abs. 3 BGB).
Verwandte Situationen
Marktwert — Gutachten und Markteinschätzung fragen nach demselben Wert, dem Verkehrswert: dem Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre
Ansehen≤ Marktwert — Der Beleihungswert beruht auf einer vorsichtigen Bewertung der künftigen Verkäuflichkeit und darf den Marktwert nicht übersteigen
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.